Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung ist nichts anderes als die einmal
jährliche Abrechnung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten, mit
Verrechnung der vom Mieter bisher bezahlten Nebenkostenvorauszahlungen.
Manche Vermieter "verzichten" einfach darauf, klar macht eine Betriebskostenabrechnung "Arbeit" und "keine Arbeit" macht eben "keine Betriebskostenabrechnung".
Über die Betriebskostenabrechnung gibt es zwischen Vermieter und Mieter
häufig Meinungsverschiedenheiten. Wer aber von Anfang an die Regeln
beachtet, kann als Eigentümer Auseinandersetzungen bei der
Betriebskostenabrechnung vermeiden.
Wir erstellen für Ihre Immobilie die Betriebskosten rechtssicher und verständlich. So ersparen Sie sich Missverständnisse und Ärger mit Ihren Mietern. Lassen Sie sich ein kostenloses Angebot von uns erstellen.
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Zum Priesterberg 13
14558
Nuthetal